Ausschluß von rechtlichen Risiken

Eine meiner notariellen Kernaufgaben ist es, Sie vor rechtlichen Risiken zu bewahren.

Ich habe deswegen als Notar die Aufgabe, z. B. bei Kaufverträgen über Immobilien

  • Altschulden des Verkäufers abzulösen und zu löschen
  • bei einer Überschuldung von Grundbesitz den Käufer vor daraus entstehenden Risiken durch vertragliche Lösungen zu bewahren
  • Insolvenzvermerke, Zwangsversteigerungsvermerke, Zwangsverwaltungsvermerke usw. einer vertraglichen Lösung zuzuführen und im Ergebnis zu löschen
  • eine einseitige Vorleistung eines der Beteiligten zu verhindern oder nur gegen Absicherung zuzulassen.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs habe ich als Notar die Pflicht, Sie als den Klienten auf das Risiko einer etwaigen einseitigen Vorleistung hinzuweisen und Ihnen zugleich einen vertraglichen Lösungsvorschlag zur Risikovermeidung zu unterbreiten.

Bei Immobiliengeschäften ist häufig das sichere Mittel der Vermeidung einer ungesicherten einseitigen Vorleistung durch einen der Beteiligten die Hinterlegung des Kaufpreises beim Notar.